Strafrecht in Straubing
Ihre Verteidigung in Strafsachen
Strafrechtliche Vorwürfe sind für Betroffene eine enorme Belastung – oft drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Eintrag im Führungszeugnis oder der Verlust der Fahrerlaubnis. In dieser Situation ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben.
Rechtsanwalt Johannes Spielbauer steht Ihnen in Straubing entschlossen und kompetent zur Seite.
Typische Fälle im Strafrecht:
- Strafbefehl oder Anklageschrift erhalten
- Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft
- Hausdurchsuchung oder Festnahme
- Vorwurf von Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder ähnlichen Delikten
- Verfahren im Jugendstrafrecht
- Verkehrsdelikte mit strafrechtlicher Relevanz (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht)
Warum frühzeitige Verteidigung so wichtig ist:
Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jede unbedachte Aussage kann Ihre Rechtsposition verschlechtern. Als Verteidiger beantragt Rechtsanwalt Spielbauer Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Ihre Vorteile mit Rechtsanwalt Spielbauer:
- Persönliche und vertrauliche Beratung
- Gründliche Prüfung der Ermittlungsakte
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und Risiken
- Vertretung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
- Zielgerichtete Verteidigung, z.B.
- Einstellung des Verfahrens
- Reduzierung der Strafe
- Vermeidung eines Eintrags im Führungszeugnis
- Vermeidung von Fahrverboten und Punkten (bei Verkehrsdelikten)
Ablauf der Zusammenarbeit:
- Kontaktaufnahme: Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular und schildern kurz den Vorwurf.
- Erstberatung: In einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei in Straubing oder telefonisch besprechen wir die Situation und das weitere Vorgehen.
- Akteneinsicht: Rechtsanwalt Spielbauer fordert die Ermittlungsakte an und wertet diese aus.
- Verteidigungsstrategie: Auf Basis der Akte wird eine Verteidigungsstrategie erarbeitet – etwa Schweigen, Einlassung, Beweisanträge oder Verständigung.
- Begleitung im Verfahren: Sie werden durchgehend über den Stand des Verfahrens informiert und in allen Terminen begleitet.
Wichtiger Hinweis:
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.
